Vertretungskonzept

Das vorliegende Vertretungskonzept sichert die Weiterführung des Unterrichts bei kurzfristigen bis langfristigen Personalengpässen bzw. –mängeln in der Stellenbedarfsabdeckung.

Das oberste Ziel ist dabei die Sicherstellung des Mindestunterrichts, zumindest jedoch des Kernunterrichts in den Hauptfächern aller Klassen.

Vertretungsfälle können eintreten bei kurzfristigen Erkrankungen > längerfristigen Erkrankungen > Mutterschutz > Elternzeit > Beurlaubungen/ Sonderurlaub > Abwesenheit bei Fortbildungen > Mitwirkung an AO-SF-Verfahren und anderen dienstlichen Aufgaben > Klassenfahrten, Schulausflüge > Prüfungen > Wechsel von befristet eingestellten Lehrkräften in unbefristete Stellen an anderen Schulen

Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes

Der Vertretungsplan wird in der Regel durch die Schulleiterin oder Stellvertreterin erstellt. Bei der Planung des Vertretungsunterrichts werden folgende Kriterien beachtet:

  • Grundversorgung gewährleisten
  • Stabilität für die Kinder
  • Faire Belastung für das Kollegium
  • Raumkapazität
  • Sonderpädagogische Förderung ist vorrangig zu beachten

    Kurzfristiger Unterrichtsausfall – Maßnahmenkatalog

Folgende organisatorische Maßnahmen greifen bei kurzfristigen Stundenausfällen (bis 2/3 Wochen):

  • Anordnung von Vertretungsunterricht (Mehrarbeit)
  • Beaufsichtigung von 2 Klassen > für Einzelstunden beaufsichtigen Lehrkräfte eine Klasse im danebenliegenden Klassenraum. Voraussetzung dafür ist, dass die mit zu beaufsichtigende Klasse das selbständige Arbeiten beherrscht.
  • Einsatz von Praktikantinnen bzw. geeigneten Aufsichtspersonen > sollten zum Zeitpunkt des Unterrichtsausfalls Praktikantinnen oder geeignete Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen, die sich bereit erklären, die Kinder zu beaufsichtigen, können diese auch eingesetzt werden.

In diesem Fall wird den Kindern eine Aufgabe gegeben, die sie in Stillarbeit bearbeiten sollen. Die Aufsicht obliegt einer Kollegin der Nachbarklasse.

  • Aufteilung der Klasse > in allen Klassenbüchern sind Aufteilungslisten eingeheftet, nach denen die Kinder auf die anderen Klassen aufgeteilt werden. Es muss überprüft werden, ob die Aufteilung mit dem aktuellen Schulstundenplan übereinstimmt. Zu beachten ist ebenfalls, welche Kinder nach dem Unterricht in die OGS oder in die Betreuung gehen.
  • Gemeinsames Unterrichten von zwei Klassen (z. B. im Sportunterricht oder auf dem Schulhof).
  • Umstellung des Stundenplans
  • Zusammenlegung von Parallelklassen
  • Förderunterricht wird aufgelöst

    Detail-Organisation
  • Notfallordner > im Lehrerzimmer / Sekretariat steht ein Ordner, in dem sich aktuelle Telefonlisten sowie Notfallnummern der Schülerinnen und Schüler aller Klassen befinden.
  • Die Aufteilungslisten sind im Klassenbuch eingeheftet, weitere wichtige Informationen liegen ebenfalls bereit (ggf. unter Verschluss in der Schublade des Pults etc. > Datenschutz).
  • Lehrerzimmer > im Lehrerzimmer befindet sich ein aktueller Stundenplan der Schule. Sollten die Kinder spontan aufgeteilt werden müssen, kann überprüft werden, welche Klassen noch Unterricht haben bzw. welche sich in der Turnhalle/ Eishalle oder im Schwimmbad befinden, so dass die Kinder evtl. auf andere Klassen als vorgesehen aufgeteilt werden müssen.
  • Partnerklassen > die Klassenlehrerinnen der Parallelklassen übernehmen im Krankheitsfall die Betreuung der Klasse. Sie informieren die Kinder über den Lernstoff und teilen ggf. den geänderten Stundenplan aus.
  • Arbeitsmaterialien > sofern möglich, informiert die erkrankte Lehrkraft die Schulleitung und eine parallel arbeitende Lehrerin.
  • Für die erkrankte Lehrkraft gibt es einen Rückmeldebogen über die Inhalte der geleisteten Vertretungsstunden.

    Langfristiger Unterrichtsausfall

Zunächst sind folgende Ressourcen und Möglichkeiten auszuschöpfen:

  • Unterrichtskürzung auf die Mindeststundenzahl
  • Anforderung einer Vertretungskraft beim Schulamt
  • Mehrarbeit durch Kolleginnen / Kollegen

Unter Beachtung der o. g. Kriterien

>> Grundversorgung gewährleisten >> Stabilität für Kinder >> Faire Belastung für das Kollegium >> Raumkapazität

erstellt die Schulleiterin einen neuen Stundenplan bzw. „Notfall-Stundenplan“ und kompensiert fehlende Lehrerstunden durch

Dauerhaftes Aufteilen der Kinder nach pädagogischen Kriterien auf Parallelklassen (sofern möglich) / Klassenstufen darüber / darunter evtl. auch nur in einzelnen Fächern.

Zusammenlegen von kleineren Klassen (evtl. nur in einzelnen Fächern). Von der Aufteilung betroffen können (auch) Klassen sein, deren Lehrkräfte anwesend sind.

Darüber hinaus erfolgt die

Festlegung der stellvertretenden Klassenführung/ der Verantwortlichkeiten.

Bei besonderer Mangelverwaltung und somit nach Ausschöpfung aller genannten Ressourcen und Möglichkeiten erfolgt

Unterrichtsausfall mit gleichmäßiger Verteilung der Ausfallstunden:

Bei Ausfall von mehreren Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen aufgrund einer Corona-Infektion oder auch anderer Dienstunfähigkeit kann es dazu kommen, dass einzelne Klassen tageweise zu Hause bleiben müssen. Wir haben nicht genügend Lehrkräfte an der Schule, dass wir bei Dienstunfähigkeit von mehr als 30% der Lehrkräfte einschließlich pädagogischer Mitarbeiter*innen gleichzeitig, einen geregelten Schulbetrieb mit allen Klassen durchführen können.
Im vergangenen Schuljahr war diese Maßnahme nicht notwendig, wir möchten jedoch alle Eltern/ Erziehungsberechtigte auf ein mögliches Szenario vorbereiten.

Bereits am 17.09.2020 wurde in der Schulkonferenz beschlossen, dass in einem o.g. Fall eine Klasse an dem unten angegebenen Tag ggf. keinen Präsenzunterricht hat, sondern mit Aufgaben für zur Hause / Lernen auf Distanz versorgt werden:

Im Schuljahr 2022/23 ist die Aufteilung wie folgt:

Standort Grefrath:                                                                         Standort Oedt:

Dienstag:              Klassen            1a, 1b, 1c, 1d                          Klassen 1e, 1f

Mittwoch:             Klassen            2a, 2b, 2c, 2d                          Klassen 2e, 2f

Donnerstag:          Klassen            3a, 3b, 3c, 3d                         Klassen 3e, 3f

Freitag:                 Klassen             4a, 4b, 4c                                Klassen 4d, 4e

Montags soll immer der Unterricht gewährleistet werden.
In dem Fall, dass eine Klasse in einer Schulwoche von dem Ausfall des Präsenzunterrichts betroffen ist, werden die Eltern spätestens 1 Tag vorher schriftlich informiert. Es sollte jedoch im Vorfeld eine Möglichkeit organisiert werden, dass das Kind an dem o.g. Wochentag vormittags ggf. eine außerschulische Betreuungsmöglichkeit hat.

Alle Kinder, die aktuell ein Betreuungsangebot 8-1 oder die OGS besuchen, können auch an den „Ausfalltagen“ im Mittags-/Nachmittagsbereich dorthin gehen.
Hier gilt folgende Regelung:

Jahrgänge 1+2:                 nach der 4.Stunde

Jahrgang 3:                       nach der 5.Stunde

Jahrgang 4:                       nach der 6.Stunde

 

Allgemeine Hinweise

Es ist Transparenz gegenüber den Lehrkräften, Mitarbeiterinnen der OGS, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern sicherzustellen!

Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, täglich auf die SchulApp zu schauen, um sich u. a. über eventuelle Stundenplanänderungen zu informieren.